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Megatec Wärmepumpe wird gefördert! Wir beraten Sie gern


Branche begrüßt neue Fördermöglichkeiten durch das MAP-Programm. Mängel im neuen Wärmegesetz-Entwurf könnten aber Klimaschutz-Bemühungen zunichte machen.


Megatec Wärmepumpe wird gefördert! Wir beraten Sie gern

Wer sein Haus mit Umweltwärme aus Erde, Wasser oder Luft beheizen möchte, kann ab sofort mit Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für eine Wärmepumpen-Heizung rechnen. Zwar tritt die neue Förderrichtlinie erst Anfang 2008 in Kraft, der Antrag muss jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Anlage gestellt werden. Dadurch sind bereits ab heute gebaute Anlagen förderfähig. Die Fördersätze betragen 10 Euro pro m2 Wohnfläche für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen und 5 Euro pro m2 Wohnfläche für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau. An die Qualität der Anlagen werden besondere Anforderungen gestellt, die aber von modernen Wärmepumpen-Heizungen bei richtiger Planung problemlos erfüllt werden.

Während der Bundesverband Wärmepumpe die neue Förderung begrüßt, kann Deutschland seine Klimaschutzziele mit dem neuen Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz nicht erreichen, sollte der aktuelle Entwurf vom 5.12. vom Bundestag verabschiedet werden: Die sinnvolle Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien soll nur für Neubauten gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden. Dadurch wird der weitaus größte Teil des Einsparpotentials bei Sanierungen bestehender Gebäude nicht genutzt. Zusätzlich kann bereits ein etwas verbesserter Wärmeschutz-Standard eines Gebäudes die Nutzung Erneuerbarer Energien aushebeln. Statt Energieeinsparung und Erneuerbare Energien sinnvoll zu koppeln, werden sie gegeneinander ausgespielt.

Für Wärmepumpen sollen im geplanten Gesetz darüber hinaus unnötig hohe Anforderungen gelten, die höher liegen als Anforderungen an andere Heizsysteme. Dadurch werden die Kosten für die Installation von Wärmepumpen einseitig in die Höhe getrieben. Der BWP fordert unter anderem, dass für Wärmepumpen keine speziellen Strom- und Wärmemengenzähler zur Pflicht gemacht werden.

Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) e. V., zum aktuellen Entwurf: „Das Wärmegesetz könnte ein klarer Schritt in Richtung energiesparendes Bauen und Wohnen sein. Wenn der Bundestag die Geburtsfehler aber nicht vor der Verabschiedung behebt, könnte aus dem Hoffnungsträger ein Papiertiger werden.“

Der Bundesverband Wärmepumpe vertritt die Interessen von 700 Unternehmen in Deutschland. Dazu gehören Hersteller, Energieversorger, Bohrunternehmen und Fachhandwerksbetriebe, die sich für die Wärmepumpe engagieren.“

Quelle: Bundesverband WärmePumpe (BWP) e. V.

Auszug aus den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt:
9. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von effizienten Wärmepumpen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:
a) Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,
b) Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen,
c) Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
- Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl
von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
- Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl
von mindestens 1,2.
- Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
- Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude
angepasst.

Die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist das Ergebnis der Division der abgegebenen Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung. Bei der Nutzung von Wärmepumpen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist der Energieinhalt der eingesetzten Energie einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher
in die Division nach Satz 1 einzusetzen. Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist in Anlehnung an DIN EN 255 oder DIN EN 14511 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen A2/W35, bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen W10/W35 und bei Sole/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen B0/W35 zu ermitteln. In Bestandsbauten beträgt die Heizungsvorlauftemperatur hiervon abweichend 55°C.

Die geförderten Anlagen werden im Rahmen eines speziellen Evaluationsprogramms stichprobenartig untersucht.

Mehr Informationen? Wir beraten Sie gern!

© by Dudda Energiesysteme GmbH - Wärmepumpe
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